BEHALTEN SIE EINEN KLAREN KOPF!
Bei Freiheitsentzug oder Bewegungseinschränkung :
Ein Gutschein in Höhe der bereits gezahlten Beträge, gültig für zwei Jahre, wird vom Campingplatz ausgestellt. Verweigert der Kunde die Annahme dieses Gutscheins, so wird ihm auf Wunsch der entsprechende Betrag abzüglich der Kosten für die Stornoversicherung, sofern diese abgeschlossen wurde, erstattet.
Abgesehen von den oben genannten Gründen kann ein unterbrochener oder verkürzter Aufenthalt (verspätete Ankunft, vorzeitige Abreise), der auf das Verschulden des Kunden zurückzuführen ist, nicht zu einer Rückerstattung oder einem Gutschein für den Campingplatz führen.
Aus allen anderen Gründen und für mehr Ruhe und Gelassenheit:
Als Option laden wir Sie ein, die Rücktrittsversicherung „campez couvert“ abzuschließen, die nicht nur „klassische“ Risiken wie einen schweren Schaden an Ihrem Fahrzeug, eine Nachholuntersuchung, den Wegfall des bezahlten Urlaubs… abdeckt, sondern ab dem 1. Januar 2021 auch das mit der Krankheit Covid-19 verbundene Risiko.